Winterdienst
Bei uns rutschen Sie nur einmal im Jahr, und zwar an Silvester gut gelaunt und ohne Bußgeld oder Schaden in das neue Jahr!
Mit unserem Winterdienst bringen wir Sie gelassen durch den Winter.
Zeitgerecht und prompt sind wir für Sie zuverlässig im Einsatz und halten zu räumende Verkehrsflächen von Schnee, Reif- und Eisglätte frei. Dabei halten wir die Vorgaben der kommunalen Verordnungen sowie die privatrechtlich vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen ein und beugen so einem Bußgeld oder einer Haftung wegen Verletzung Ihrer Verkehrssicherungspflichten effektiv vor.
In einer Ortsbegehung können wir Ihnen aufzeigen, hinsichtlich welcher Flächen Ihnen eine Haftung zur Sicherung des Zustands gegenüber der Allgemeinheit (öffentlich-rechtlich) oder nur gegenüber dem Postboten, Mitarbeitern, Kunden oder anderen Besuchern (zivilrechtlich) obliegt. In diesem Rahmen gilt es auch zu klären, ob Ihnen als Grundstückseigentümer oder aufgrund von mietvertraglichen Regelungen als Mieter die öffentlich-rechtlichen Räum- und Streupflichten obliegen. Unter Berücksichtigung all dieser individuellen Bedingungen unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihnen den Rücken freihält.
Wir räumen und streuen für Sie zeitgerecht und verlässlich:
- Öffentliche Geh- und Radwege
- Gegebenenfalls Teile der öffentlichen Straße für den Fußgängerverkehr
- Hauszugänge und andere Wege des Fußgängerverkehrs
- Tief- und Garagenzufahrten
- Private Parkplätze und Verkehrsflächen
- Betriebs- und Industriegelände
- Weitere Flächen auf Anfrage